Unterrichtsordnung - Vertragsbedingungen

Unterrichtsordnung

Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 30, 45 oder 60 Minuten.

Maßgebend für die Unterrichtszeit ist die hessische Ferienregelung inklusive Feiertage, bewegliche Ferientage etc. Auch am letzten Schultag vor den Ferien wird Unterricht erteilt.

Der Schüler ist zum regelmäßigen und pünktlichen Erscheinen der Unterrichtseinheiten verpflichtet. Versäumter, abgesagter oder durch Krankheit des Schülers ausgefallener Unterricht muss nicht nachgeholt werden und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Bei Verhinderung des Lehrers bis zu 2 Wochen pro Schuljahr (12 Monate), wird der Unterricht nicht nachgeholt und das Schulgeld nicht erstattet. Für jede darüber hinausgehende ausgefallene Unterrichtseinheit erfolgt eine anteilige Erstattung des Schulgeldes in Höhe des Viertels eines Monatsbeitrages. Werden die ausgefallenen Stunden vom Lehrer nachgeholt, erfolgt keine Erstattung.

Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Stöcke, Notenmaterial etc.) sind von den Schülern bzw. deren Eltern zu beschaffen, können nach Absprache auch vom Lehrer besorgt werden.

Das Schulgeld ist als Jahresbeitrag festgesetzt und wird in monatlichen Teilbeträgen berechnet. Der Schüler verpflichtet sich, das Schulgeld im voraus zum Ersten des nächsten Monats zu zahlen, entweder als Dauerauftrag oder in bar.

Der Schüler kann vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten die Fortsetzung des Unterrichts unzumutbar macht.

Ordentliche Kündigungstermine sind der 31.Januar und der 31.August eines jeden Jahres. Spätestens 4 Wochen vorher ist die Abmeldung beim Lehrer einzureichen.

Weitere Informationen zum Schlagzeugunterricht

// Kontakt:

Simon Döring

Telefon:      06185/2952
Mobil:         0172/6760178
Telefax:      06185/83287

eMail: info(at)simondoering(dot)com

Oder senden Sie uns eine Email über unser Kontaktformular